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Kanzleiprofil

Informationen zu Rechtsanwalt Rempel

Ich wurde am 30.9.1955 geboren, als 2. Sohn des Fuhrunternehmers und Spediteurs Hans Rempel und seiner Ehefrau Johanna. Der Fuhrbetrieb gründete auf mehrere „rote" und „blaue" Konzessionen und meine Kindheit verbrachte ich bereits mit und auch in den LKW´s des elterlichen Betriebs.

Dabei wurde schon mit Kindesbeinen meine Begeisterung für jede Art von Fahrzeugen geweckt - seien sie klein oder groß, schnell oder langsam, mit Diesel, Benzin oder Gas betrieben - und bereits mit 17 erwarb ich den ehemaligen „3-er Führerschein" , der damals schon zum Führen von LKW´s bis 7,5 Tonnen berechtigte , um noch während des Studiums mit Sondergenehmigung vorzeitig den „2-er Führerschein" zu erwerben, und später noch den Gefahrgutschein für Tank- und sonstige Fahrzeuge, um in den Semesterferien und auch danach bei Bedarf immer wieder Lastzüge jeder Art und Größe fahren zu können.

Von 1975 bis 2001 war ich mitbeteiligt und mitbeschäftigt bei der Spedition Hans Rempel GmbH & Co, u.a. auch als betrieblicher Gefahrgut- und Sicherheitsbeauftragter.
Bereits während der Referendarzeit wählte ich zur Vertiefung meiner verkehrsrechtlichen Interessen die Anwaltsstation in einer vorwiegend für das pfälzische Transportgewerbe tätigen und auf deren Bedürfnisse ausgelegten Kanzlei in Kaiserslautern, und habe dort auch später noch vertretungsweise ausgeholfen.

Im Jahre 1983 trat ich im Rahmen eines betrieblichen Praktikums für fast ein Jahr in die Dienste einer Lebensmittel-Spezial-Spedition mit Sitz im damaligen West-Berlin ein, zur Stärkung meiner praktischen fuhrgewerblichen und speditionellen Fähigkeiten, mit täglichen beruflichen Kontakten und Fahrten auch in die damalige DDR und nach Ost-Berlin, um mich sodann nach meiner Rückkehr nach Hettenleidelheim intensiv dem Familien-Betrieb und auch dem Aufbau der eigenen, schwerpunktmäßig verkehrsrechtlich ausgerichteten Kanzlei zu widmen.

Nach der Einstellung des Geschäftsbetriebs des Familienunternehmens im Jahre 2001 baute ich die eigene Kanzlei weiter aus und vertiefte meine Spezialisierung auf die Bereiche Verkehrsrecht und Transportrecht, einschließlich der Sondergebiete Gefahrgutrecht und Fahrpersonalrecht.

Nachdem Ende des Jahres 2004 im Zuge einer Änderung der sog. Fachanwaltsordnung mit der Zusatzbezeichnung des „Fachanwalts für Verkehrsrecht" ein neues berufsrechtliches Qualitätsmerkmal eingeführt wurde, habe ich mir im Jahre 2005 die hierzu geforderten besonderen theoretischen Kenntnisse verschafft und den Nachweis geführt, daß ich über die erforderlichen besonderen praktischen Erfahrungen auf diesem Rechtsgebiet verfüge, worauf mir im Jahre 2006 die Befugnis erteilt wurde, die Bezeichnung „Fachanwalt für Verkehrsrecht" zu führen.

Um diese Befungnis zu erhalten und um meine fachspezifischen Kenntnisse fortlaufend zu aktualisieren, nehme ich regelmäßig an Fortbildungsveranstaltungen teil.